Baurechts­daten­bank

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  • Oö. Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
    Fassung: 
    LGBl.Nr. 90/2022

    Zuletzt: 
    LGBl.Nr. 90/2022

    Abschnitt: 
    § 3

    Inhalt: 
    Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Oö. Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Abschnitt: § 3
Inhalt: Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.